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Wahlwiederholung der Senatswahl 2024

Aufgrund eines Formfehlers wird aktuell die Senatswahl unter den Studierenden wiederholt. Normalerweise findet die Wahl gemeinsam mit den Studierendenparlamentswahlen im Januar statt, aber durch den Formfehler wird sie jetzt als reine Briefwahl wiederholt.

Die Unterlagen sollen ab dem 4. April 2024 verschickt werden. Bis Donnerstag, den 25. April 2024 müssen sie bei der Wahlleitung eingehen, damit die Stimme gezählt.

Die amtlichen Informationen zur Wahl stehen in der Wahlbekanntmachung.

Fragen und Antworten

Was muss ich machen, um zu wählen?

Die Unterlagen kommen per Brief, du musst keinen Antrag stellen. Die Unterlagen gehen dann an die Adresse, die du bei der Uni angegeben hast. Die kannst sie im Studienservice der Uni einsehen.

An wen wende ich mich bei Fragen oder Problemen?

Das Wahlbüro der Universität ist hier zuständig. Du kannst sie per E-Mail unter wahlbuero@verwaltung.uni-bonn.de erreichen.

Ich habe meine Wahlunterlagen nicht bekommen!

Die Unterlagen werden ab dem 4. April verschickt, sollten also ab dem 8. April ankommen. Schau als erstes einmal beim Studienservice der Uni nach, ob deine Adresse korrekt ist. Eventuell hast du noch die Adresse deiner Eltern oder eine alte hinterlegt, in dem Fall gehen die Unterlagen dann an diese Adresse und du müsstest sie von da abholen. Falls im Studienservice alles korrekt ist, müsstet du dich am besten per E-Mail an das Wahlbüro der Uni wenden.

Was kann ich wählen?

Bei der Senatswahl werden die vier studentischen Mitglieder des Senats gewählt. Es handelt sich um eine „personalisierten Verhältniswahl als Listenwahl“. Das bedeutet, das unterschiedliche Listen antreten, die entsprechend der Stimmen der Personen auf der Liste Sitze zugeteilt bekommen. Diese Sitze werden dann von den Personen der Liste besetzt, in der Reihenfolge der Stimmen, die sie erhalten haben.

Auch wir treten als Liste Poppelsdorf an und freuen uns über deine Stimme!

Was ist der Senat?

Der Senat ist das höchste beschlussfassende Organ innerhalb der Universität. Er beschäftigt sich mit den zentralen Angelegenheiten der Uni, insbesondere der Wahl des und der Aufsicht über das Rektorat, den Finanzen und der langfristigen Ausrichtung der Uni. Er erlässt auch Ordnungen, die die rechtliche Grundlage der Uni bilden, insbesondere die Grundordnung, die quasi die Verfassung der Uni ist.


Lizenz: CC-BY-SA 4.0
Autor: Benedikt Bastin