Noch einmal Vertragsverlängerung, dann ist Tarifvertrag

Vertragslaufzeiten, Entgelt und Urlaubsanspruch haben studentisch Beschäftigte häufig zu wenig oder zu kurz. Deshalb hat die TVStud-Bewegung, in Bonn maßgeblich von uns organisiert, letztes Jahr erstmals eine große Streikbewegung unter studentischen Beschäftigten auf die Straße gebracht. In Folge konnten wir zwar noch keinen Tarifvertrag erkämpfen, jedoch haben wir nun eine schuldrechtliche Vereinbarung mit bundesweit einheitlichen Mindestentgelten und Mindestvertragslaufzeiten von 12 Monaten.

Damit diese auch in Bonn umgesetzt wird, haben wir maßgeblich dafür gesorgt, dass wir sowohl Studis im Personalrat als auch einen arbeitsfähigen SHK-Rat haben. Diese haben sich in Verhandlungen beider Gremien mit der Uni auf eine Umsetzung geeinigt:

  • eine restriktive Liste von Ausnahmen, sodass ab Jahresanfang 2025 die allermeisten Verträge über 12 Monate geschlossen werden. Ausnahmen sind:
    • Falls die Beschäftigte es wünscht nur kürzer beschäftigt zu sein oder vom Beschäftigten ausgehende Gründe vorliegen (z.B. Abschluss des Studiums oder Auslandsaufenthalt vor Ablauf des Jahres)
    • Aufgabenbezogene Beschäftigungen können für unter einem Jahr begründet werden, falls die erforderlichen Kenntnisse für eine darauf folgende Aufgabe fehlen. Das heißt, falls man beispielsweise für ein Statistik-Tutorium angestellt wird und im folgenden Semester auch ein Mikroökonomie-Tutorium halten könnte, liegt kein Ausnahmegrund vor.
    • Explizit begründen folgende Situationen keine Ausnahmen:
      • fehlende Finanzierung
      • uni-interne Regelungen (z.B. Befristung der Mittelverfügbarkeit)
      • Fachbereich möchte Person erstmal testen (verlängerte Probezeit)
  • Die zum SoSe25 verpflichtende Lohnerhöhung wurde auf das WiSe24/25 vorgezogen.

Auch wenn der SHK-Rat sich zusammen mit dem Personalrat bei der Umsetzung der Tarifeinigung gut gegenüber der Uni behaupten konnte, fehlen ihm im Vergleich zu einem Personalrat rechtlich viele Kompetenzen. So kann der SHK-Rat euch beraten, Informationen bei der Uni einholen und sich über einzelne Vorgänge beim Rektor beschwerden – mehr aber nicht.
Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass im Rahmen der aktuell laufenden Novelle des Hochschulgesetzes die Kompetenzen der SHK-Räte deutlich ausgeweitet werden. Konkret fordern wir:

  1. Eine verpflichtende Beteiligung von SHK-Vertretungen analog zum LPVG, etwa bei Ausschreibungen, Kündigungen, Ablehnung von Urlaubsanträgen und der Gestaltung von Arbeitsplätzen.
  2. Die Ausweitung von kollektiven Kompetenzen, wie etwa dem Abschluss von Dienstvereinbarungen, der Einberufung von Personalversammlungen, Zugriff auf SHK-Mitarbeitendenverteiler etc.
  3. Die Ausweitung der individuellen Rechte der Mitglieder von SHK-Vertretungen durch u.A. eine verpflichtende Freistellung analog zum LPVG, Kostenübernahme von Fortbildungen und Bereitstellung von angemessenen Räumlichkeiten und Arbeitsmitteln.
  4. Die Einrichtung einer nicht-rektoralen Schiedsstelle, die bei Konflikten um die Beanstandung von Maßnahmen durch SHK-Vertretungen entscheidet. Diese ist entweder unabhängig zu besetzen oder paritätisch mit Vertreter*innen der Beschäftigten und der Arbeitgebenden.
  5. Die gesetzliche Festsetzung der Mindestgröße von SHK-Vertretungen, analog zu § 13 LPVG gestaffelt nach der Anzahl der vertretenen Beschäftigten.

Außerdem werden wir uns im Herbst an der Tarifrunde beteiligen, um den TVStud zu erstreiken. Ein Tarifvertrag hat im Vergleich zur aktuellen schuldrechtlichen Vereinbarung einige Vorteile:

  • Eine Eingliederung in den TV-L würde bedeuten, dass wir alle Vorteile, die dort bisher erkämpft wurden auch für studentische Beschäftige gelten: höherer Urlaubsanspruch, längere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, …
  • Kostensteigerung der Uni durch einen Tarifvertrag erstattet das Land vollständig, die durch die schuldrechtliche Vereinbarung nicht. Ein Tarifvertrag stellt somit sicher, dass auch bei den kleinen Fachbereichen genug Geld zur Verfügung steht, um Tutorierende angemessen zu vergüten.

Du hast Bock? Mach mit! Schau doch mal beim TVStud-Plenum in Bonn vorbei.