Im Jahr 2025 möchte die Landesregierung das Hochschulgesetz (HSG) anpassen. Dieses Gesetz legt die Grundlage für die rechtlichen Rahmenbedingungen an der Uni fest. Da es viele Aspekte unseres Studienalltags beeinflusst – von der Zulassung über Prüfungen bis hin zur Mitsprache in Gremien – stellt es eines der wichtigsten Gesetze im studienbezogenen Alltag dar. Es gibt dringenden Änderungsbedarf, daher begrüßen wir grundsätzlich, dass es angepasst werden soll.
Bereits im Herbst 2024 hat das Wissenschaftsministerium den Referent*innenentwurf veröffentlicht und die Statusgruppen und Interessensgemeinschaften in NRW zur Stellungnahme aufgefordert. Wir haben sowohl im AStA also auch im Landes-ASten-Treffen, der NRW-Vertretung von Studis, viel Arbeit in diese Stellungnahmen gesteckt. Dadurch hatten wir Mitte Dezember die Stellungnahme, zu dem 337 Seiten langen Entwurf des Hochschulstärkungsgesetz, fertiggestellt.
Einige Änderungen wollen wir in jeder Hinsicht behalten. Die Einführung der Viertelparität im Senat befürworten wir sehr stark. Diese Regelung sorgt dafür, dass wir als Studierende genauso viele Stimmen haben werden wie die anderen Statusgruppen bspw. die Professor*innen. Als größte Gruppe in der Uni hätte so unsere Stimme bei wichtigen Entscheidungen endlich mehr Einfluss und die Interessen der Studierenden könnten stärker berücksichtigt werden.
Andere Regelungen müssen verhindert werden. Der Gesetzesentwurf sieht erweiterte Sanktionsmaßnahmen gegen Studierende vor. So soll ein Ausschluss von Studium auf Zeit bereits bei einem reinen Verdacht von Fehlverhalten ermöglicht werden. Mildere Mittel, die den selben Zweck bereits erfüllen, gibt es schon, daher sind wir gegen die Erweiterung mit dieser rein bestrafenden Maßnahme. Auch die Möglichkeit der Personendurchleuchtung in Prüfungen kritisieren wir. Wir stehen klar gegen diese Grenzüberschreitungen; Dozierende haben kein Recht uns anzufassen!
Im Jahr 2025 wird das Ministerum diesen Entwurf mit den Stellungnahmen bearbeiten und im Anschluss wird der Landtag über das Gestz verhandeln. Wir müssen uns im Jahr 2025 weiterhin klar einbringen, die HSG-Novelle weiter begleiten und die Meinung der Bonner Studierendenschaft in das Gesetz einfließen lassen.
Wir haben im Jahr 2025 die große Möglichkeit, die studentische Stimme nachhaltig und stark zustärken. Mit uns zu einer starken studentischen Stimme.